Allgemeine Geschäftsbedingungen der VerDiCon GmbH
1. Geltung
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen im Versand und für alle Direktverkäufe. Mit der Auftragserteilung
spätestens mit der Entgegennahme unserer Leistung erkennt der Käufer diese Bedingungen an.
Soweit Programme (Software) zum Lieferumfang gehören, wird für diese dem Käufer ein einfaches unbefristetes Nutzungsrecht eingeräumt. Unter
keinen Umständen darf der Käufer diese Programme kopieren bzw. anderen zur Nutzung überlassen. Kopien sind nur in Form von Sicherungskopien für den eigenen Gebrauch zulässig. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen
schriftlichen Vereinbarung des Lizenzgebers. Bei Verstoß gegen dieses Nutzungsrechts haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstehenden Schaden
2. Angebot
Unsere Angebote erfolgen stets freibleibend und unverbindlich.
Technische Änderungen sowie Abweichungen in Form, Farbe oder Gewicht behalten wir uns im Rahmen des Zumutbaren und Üblichen vor.
Mit Bestellung von Ware macht der Kunde
ein verbindliches Vertragsangebot, das wir entweder ausdrücklich oder durch Auslieferung/Zusendung der Ware innerhalb einer Frist von 2 Wochen annehmen können.
Sofern der Kunde auf elektronischem Wege bestellt, so stellt eine
Zugangsbestätigung nur dann die Annahme des in der Bestellung liegenden Vertragsangebots dar, wenn die Annahme der Bestellung mit der Zugangsbestätigung ausdrücklich erklärt wird. Eine Zugangsbestätigung an sich stellt noch keine Annahme
der Bestellung dar. In Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor.
3. Preise
Maßgebend für die Preisberechnung ist der am Tag der Lieferung oder Leistung gültige Preis, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise verstehen sich ab Lager zuzüglich Porto- und Verpackungskosten nach Aufwand.
Mehrkosten aufgrund einer vom Abnehmer gewünschten Versandart (z. B, Expressgut, Eilgut, Luftfracht etc.) gehen über diesen Pauschalbetrag hinaus zu dessen Lasten. Bei einer Preiserhöhung gegenüber dem aktuellen Katalogpreis, zum Zeitpunkt
des Eingangs der Bestellung, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn er dies innerhalb 10 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich mitteilt. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Erklärung ist das Datum des Poststempels.
Ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung ist der Abzug von Skonto nicht gestattet.
Während des Verzugs hat der Käufer eine Geldschuld mit 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns vor, einen höheren
Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
4. Versand und Gefahrübergang
Der Versand erfolgt stets auf Gefahr und auf Kosten des Bestellers. Sollten auf dem Versandweg Schäden eintreten, sind wir dem Besteller behilflich, seine Ansprüche gegenüber dem Transportunternehmen geltend zu machen. Ist die Verpackung
beschädigt muß der Besteller unverzüglich das Transportunternehmen benachrichtigen.
5. Lieferung
Die in unseren Verkaufsformularen bzw. mündlich
genannten Liefertermine bezeichnen regelmäßig das voraussichtliche Lieferdatum, um dessen Einhaltung wir bemüht sein werden. Bei Nichteinhaltung einer darüber hinaus ausdrücklich schriftlich zugesagten Lieferfrist ist der Besteller
berechtigt, uns schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen.
Wird die Lieferfrist bis zum Ablauf der Nachfrist nicht erfüllt, so hat der Besteller das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Die Lieferung ist rechtzeitig erfolgt, sobald
die Ware vor Ablauf der Frist unser Lager oder vereinbarungsgemäß das unseres Vorlieferanten verlassen hat.
6. Zahlungen
Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Eingang der Rechnung ohne Abzüge fällig und zahlbar. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmung des Käufers, Zahlungen auf dessen ältere Verbindlichkeiten anzurechnen.
Zahlungen mit
Wechsel oder Scheck stellen keine Barzahlungen dar. Sie werden zahlungshalber angenommen. Zur rechtzeitigen Vorlage von Schecks sind wir nicht verpflichtet. Zahlungen gelten erst dann als geleistet, wenn wir verlustfrei über den Betrag
verfügen können.
Bei der Begleichung per Bankauszug wird die Ware erst Eigentum des Bestellers, wenn der Betrag vollständig von uns eingezogen werden konnte und keine Rücklastschrift bei uns einging.
7. Eigentumsrechte
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und aller bestehenden oder zukünftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller
unser Eigentum.
8. Auskünfte und Beratung
Alle mündlichen und schriftlichen Angaben über Eignung und Anwendungsmöglichkeiten unserer Ware erfolgen nach bestem Wissen. Sie stellen jedoch
nur unsere Erfahrungswerte dar, die regelmäßig nicht als zugesichert gelten; sie begründen keine Ansprüche gegen uns. Der Besteller wird insbesondere nicht davon befreit, sich selbst durch eigene Prüfung von der Eignung der Ware für den
von ihm vorgesehenen Verwendungszweck zu überzeugen.
9. Gewährleistung
Generell gilt: Der Vertragspartner ist verpflichtet, unsere Ware
unmittelbar nach Ankunft, spätestens jedoch 14 Tage nach Eingang des Liefergegenstandes auf offensichtliche Mängel hin zu untersuchen und etwaige Schäden, Mängel o. ä. uns schriftlich zu melden. Wir übernehmen die Gewähr für die technisch
einwandfreie Kopie von Programmen und deren Überprüfung auf Viren. Wir leisten jedoch keine Gewähr auf Virenfreiheit. Ebenso ausgeschlossen ist unsere Gewährleistung für die Tauglichkeit und Fehlerfreiheit der von uns vertriebenen Software.
Industrielle Software/Vollversionen:
Gewährleistungsansprüche sind auf den Austausch defekter Disketten beschränkt. Da wir nur als Vertreiber fungieren, muß sich der Anwender bei Beanstandungen an den Programmen selbst direkt an den
Lizenzgeber/Programmautoren wenden. Rücksendungen müssen in der unbeschädigten Originalverpackung erfolgen.
Steuerungen und sonstige Computerzubehörartikel:
Direkt ersichtliche Mängel s. o. verborgene Mängel müssen innerhalb
der gesetzlichen Währleistungsfrist oder der vertraglich vereinbarten Garantiezeit schriftlich gerügt werden. Der Lauf der Frist beginnt mit Anlieferung. Maßgeblich für die Berechnung des Fristendes ist der Poststempel auf der
Warenrücksendung. Bei begründeter Beanstandung innerhalb dieses Zeitraumes wird, sofern das defekte Gerät nachweislich an uns zurückgesandt wurde, das beanstandete Gerät gegen ein neues umgetauscht. Führt die Austauschlieferung innerhalb
einer zumutbaren Frist nicht zum Erfolg, kann der Besteller Herabsetzung des Kaufpreises oder notfalls Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
Bei gebraucht gekauften Geräten gilt nur eine Einschaltgarantie. Der Käufer ist
verpflichtet innerhalb von 7 Tagen nach Kauf der gebrauchten Geräte, diese durch einschalten zu überprüfen und dann innerhalb dieser Frist den Defekt bei uns anzuzeigen, dann wird der Kaufpreis zurückerstattet. Die beanstandete Gerät
muß dem Verkäufer zurückgeliefert werden.
10. Schadensersatz und Haftung
Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
Sofern wir haften, umfaßt unsere Haftung nicht solche Schäden, die nicht typischerweise erwarten werden konnten.
11. Urheberrechte
Der Besteller verpflichtet sich, Urhebervermerke und –bestimmungen zu den Programmen strikt zu beachten.
Die Anfertigung und Weitergabe – auch unentgeltlich – von Kopien der Software oder der Dokumentation ist untersagt, es sei denn, sie ist bei dem einzelnen Programm ausdrücklich gestattet.
12. Gerichtsstand
Wenn der Besteller Kaufmann ist, gilt unserer Sitz als Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen sowie als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag.
13. Sonstige Bestimmungen
Sollte einer dieser Bestimmungen oder zum Teil unwirksam sein, wird hiervon die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. In einem solchen Fall ist die ungültige
Bestimmung, sofern der Besteller Kaufmann ist, in dem Sinne umzudeuten oder zu ergänzen, daß der mit der ungültigen Bestimmung beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zuverlässiger Weise erreicht wird.
Die Daten der Besteller
werden, soweit dies für die Abwicklung des Auftrags notwendig und nach dem Bundesdatenschutzgesetz zulässig ist, mittels EDV gespeichert und verarbeitet.